VILLA MURIA
Urlaub im Ostseeheilbad Zingst - zwei Ferienwohnungen für bis zu acht Personen
BODDENBLICK
Einzigartige Fauna & Flora 20 Schritte vor der Haustür
FERIENWOHNUNG BODDENBLICK
Ca. 60m² - bis zu 4 Per. - Fußbodenheizung - Balkon mit Boddenblick
OSTSEE PUR
Weitläufige Sandstrände auf Fischland-Darß-Zingst
FERIENWOHNUNG SOMMERDEICH
Ca. 60m² - bis zu 4 Per. - Fußbodenheizung - Terrasse mit Gartenzugang
GARTEN
Garten mit Grillbereich
ENSTPANNT IM URLAUB
Freizeittipps rund um Zingst, für die ganze Familie

Hausordnung

Liebe Gäste, Sie wollen Ihren Urlaub in unserem Ferienhaus verbringen. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie unbeschwerte Ferientage in unserem Haus verbringen werden. Die nachfolgende Hausordnung stellt Regeln auf, die mithelfen, das Ferienhaus und dessen Inventar im besten Zustand zu erhalten, so dass Sie und andere Feriengäste auch in Zukunft ihren Urlaub in der Villa MuRia genießen können. Mit der rechtsverbindlichen Buchung wird diese Hausordnung Vertragsbestandteil.

  1. Die Wohnung wird bei Ankunft ohne Mängel übergeben. Sollte trotzdem etwas defekt oder anderweitig nicht in Ordnung sein, ist dies unserem Feriendienst vor Ort mitzuteilen. Dieser wird den Mangel in kürzester Zeit beheben.
  2. Der Mieter hat das Mietobjekt inklusive gesamten Inventars pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch alle Mitreisenden bzw. Besucher die Hausordnung einhalten.
  3. Geht während des Aufenthaltes etwas kaputt, ist unser Feriendienst zu informieren. Der Mieter haftet für Beschädigungen, die er während seines Aufenthaltes schuldhaft verursacht in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
  4. Terrasse bzw. Balkon sind möbliert. Es ist nicht gestattet, Möbel aus dem Haus auf Balkon, Terrasse bzw. Garten zu verwenden.
  5. Für die Dauer Ihres Urlaubes werden Dusch- und Handtücher, Heimdecken und Bettwäsche auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es ist nicht gestattet, diese zum Strand mitzunehmen.
  6. Geschirr darf nur im gereinigten, trockenem Zustand in die Schränke gestellt werden. Gleiches gilt für Besteck, Gläser, Töpfe und Pfannen.
  7. Es ist nicht gestattet, Hygieneprodukte oder Essensreste in der Toilette zu entsorgen.
  8. Die Ferienwohnungen sind mit hochwertigen technischen Geräten ausgestattet. Der Mieter verpflichtet sich, sorgsam damit umzugehen. Bei Bedienungsunsicherheiten können die vom Vermieter zur Verfügung gestellten Bedienungsanleitungen zu Rate gezogen werden.
  9. Bestandteil der Hausordnung sind die hinterlegten Nutzungsbedingungen für die WLAN – Nutzung.
  10. Das Rauchen ist im gesamten Haus grundsätzlich verboten. Sollten Sie auf Balkon oder Terrasse rauchen, benutzen Sie bitte einen Aschenbecher. Brandflecken bzw. Brandlöcher werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.
  11. Die Entsorgung des Abfalls erfolgt nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit grünem Punkt. Entsprechende Behälter werden durch den Vermieter bereitgestellt.
  12. Achten Sie auf den Schüssel zum Haus bzw. zur Wohnung. Bei Verlust haftet der Mieter.
  13. Um ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu den Bewohnern und Feriengästen umliegender Häuser zu gewährleisten, halten Sie bitte die üblichen Ruhezeiten ein: Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sollte normale Zimmerlautstärke nicht überschritten werden.
  14. Dem Mieter steht für die Dauer seines Aufenthaltes je Ferienwohnung ein Parkplatz vor dem Haus zur Verfügung. Dadurch kommt jedoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung der auf dem Hausgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge oder deren Inhalt.
  15. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.
  16. Fahrräder dürfen nicht an der Hauswand abgestellt werden. Eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder ist im Schuppen und im Fahrradständer am Haus gegeben.
  17. Fenster und Türen und Sonnenschirme sind beim Verlassen des Hauses bzw. der Ferienwohnung grundsätzlich zu schließen, um Schäden durch Regen und Wind zu vermeiden sowie Unberechtigten den Zutritt zu verwehren.
  18. Ebenso sind beim Verlassen der Ferienwohnung sämtliche Elektrogeräte und Lichtquellen auszuschalten.
  19. Im Sommer öffnen Sie bitte auf Grund der erhöhten Mückenvorkommen nur die Fenster bzw. Türen, die mit Mückenschutz ausgestattet sind. Es ist nicht gestattet, Mücken und andere Insekten, die sich im Haus befinden, an den Wänden zu zerschlagen und diese dadurch zu verschmutzen.
  20. Beim Grillen im Terrassen– und Gartenbereich müssen Vorsichtsmaßnahmen zum Brandschutz geschaffen werden: ausreichend Abstand zum Haus, Funkenflug und übermäßige Rauchentwicklung vermeiden, nach dem Grillen Feuer löschen und den brennenden Grill nicht unbeaufsichtigt lassen Bitte reinigen Sie den Grill nach Benutzung selbst.
  21. Das Holz für den Kamin besorgt sich der Mieter selbst. Das Heizen des Kaminofens bleibt dem Mieter überlassen und erfolgt auf dessen Gefahr und Haftung. Nach Benutzung ist der Kamin vom Mieter selbst zu reinigen.
  22. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache mit dem Vermieter gestattet.
  23. Bitte verlassen Sie bei der Abreise die Ferienwohnung besenrein, bringen Sie Ihren Abfall raus und ziehen Sie die Betten ab. Die Schlüssel geben Sie bitte dem Feriendienst bzw. hinterlegen diese an einem vereinbarten Ort.

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Urlaubstage

Ihr Villa MuRia Team

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